Weiter so!? In Berlin wird die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen geprüft

Weiter so!? In Berlin wird die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen geprüft

Weiter so!? In Berlin wird die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen geprüft
In Berlin soll die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen geprüft werden. Copyright: andre_berlin auf Pixabay

Die Berliner Politiker von SPD, Grünen und LINKEN üben sich im Betreten von Neuland bei der Wohnraumpolitik. Zweimal sind sie bereits gescheitert. Jetzt soll die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen geprüft werden.

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Im Internet kursiert ein Foto, das Franziska Giffey mit einem Nasenring zeigt. Die Aussage ist klar: Sie lasse sich an selbigem von ihren linken und grünen Koalitionspartnern und ihren eigenen Parteigenossen durch die Manege führen. Denn während des Wahlkampfes hatte die Landesvorsitzende der SPD und voraussichtlich künftige Bürgermeisterin der Hauptstadt mehrfach wiederholt, Enteignungen seien für sie eine rote Linie.

Der RBB hatte sie zitiert mit dem Satz: „Ich möchte nicht in einer Stadt leben, die das Signal sendet, hier wird enteignet.“ Spötter fragen nun, ob sie jetzt ins Umland zieht, wie viele Berliner, die in der City keine Wohnung finden. Denn die Koalitionäre geben einer Enteignung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen keine klare Absage. Sie haben sich auf eine Expertenkommission geeinigt. Sie soll nach der Regierungsbildung die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheides Deutsche Wohnen & Co enteignen prüfen.

Volksentscheid zugunsten der Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin

Mit der Wahl zum Bundestag und dem Berliner Abgeordnetenhaus hatten die Hauptstädter auch die Möglichkeit ihr Kreuz beim Volksentscheid zu setzen. 57,6 Prozent der Teilnehmer stimmten für Ja, 39,8 Prozent dagegen, bei einer Quote von 2,6 Prozent ungültiger Stimmen. Die LINKE hatte das Volksbegehren aktiv unterstützt, die Grünen mit dem Vorschlag eines Mietenschutzschirms für Immobilienunternehmen eine Alternative zur Enteignung angekündigt. Franziska Giffey betonte zumindest, das Ergebnis des Volksentscheids ernst zu nehmen. Rechtlich bindend ist das Ja zur Enteignung nicht, wie bereits der erfolgreiche Volksentscheid zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zeigte.

Der Kompromiss lautet nun Vergesellschaftungskommission, an der Aktivisten des Volksbegehrens beteiligt werden. Sie erhält die Aufgabe in zwei Schritten eine mögliche Umsetzung des Volksbegehrens zu analysieren. Im ersten Schritt soll geprüft werden, ob eine Vergesellschaftung großer Immobilienbestände überhaupt verfassungskonform möglich ist – und damit ein zweites Mietendeckel-Desaster vermieden wird. In einem zweiten Schritt gilt es, die Folgen zu klären – auch die Frage, was es am Ende kostet und ob sich Berlin die Vergesellschaftung leisten kann. Die Eckpunkte für ein mögliches Vergesellschaftungsgesetz sollen bis 2023 vorgelegt werden. Der Fahrplan steht damit fest.

Fauler Kompromiss mit viel "Weiter so!"

Kai Wegner, Landesvorsitzender der CDU, bezeichnet das Verhandlungsergebnis als faulen Kompromiss: „Zu Lasten Berlins wird der weiterhin vorhandene Konflikt um Zwangsenteignungen in die Zukunft verschoben. Das ist Machterhalt um jeden Preis statt Klartext und Verantwortung. Alles deutet auf ein ,Weiter so!‘ hin. Es lässt tief blicken, wie Frau Giffeys rote Linien verwischt werden.“

Für den Berliner FDP-Chef Sebastian Czaja ist das Ergebnis Hütchenspieler-Politik: Die SPD könne unmöglich Massenenteignungen mittragen, die LINKE könne dem Koalitionsvertag ohne Enteignung nicht zustimmen, erklärt er. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft ZIA reagierte ebenfalls mit einer Stellungnahme.

Stefanie Frensch, Sprecherin der ZIA-Region Ost, erklärte: „Abseits von verfassungsrechtlichen Fragen dieses Vorhabens ist eine Enteignung von Wohnungsunternehmen genau das Gegenteil dessen, was die Mieterinnen und Mieter der Hauptstadt brauchen.“ Sie führte weiter aus: „Diese Kommission wird schon bei der Prüfung der Verfassungskonformität zu der Erkenntnis gelangen, dass eine solche Enteignung eine massive Verletzung privaten Eigentums darstellt und nicht durchsetzbar wäre. Zudem verstößt sie gegen das Gleichheitsgebot, weil die Enteignungsschwelle willkürlich und ohne sachlichen Grund bei 3.000 Wohnungen festgesetzt ist. Nicht zuletzt handelt es sich auch um einen Verstoß gegen das Übermaßverbot, da die Enteignung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums weder geeignet noch erforderlich ist, um ein sehr wichtiges, legitimes Ziel zu erreichen. Bei alledem geht die Berliner Landesverfassung beim Eigentumsschutz sogar noch über das Grundgesetz hinaus und enthält nur eine Eingriffsermächtigung zur Enteignung im Einzelfall.“

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen hatte bereits vorab von Rechtsanwälten der Kanzlei Greenberg-Traurig untersuchen lassen, was ein erfolgreiches Volksbegehren bedeutet. Das Ergebnis: Von der Vergesellschaftung wären aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz auch Genossenschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen betroffen.

Florian Schmidt bleibt Stadtentwicklungsstadtrat

Noch zwei weitere Themen deuten in Berlin auf ein „Weiter so!“ in der Wohnraumpolitik. Das eine ist das Tempelhofer Feld. Die Koalitionäre haben sich darüber verständigt, dass der brachliegende Flugplatz in den nächsten fünf Jahren nicht bebaut wird. Auch nicht im Rand. Es sei anderweitig Potenzial für den Neubau von 212.000 Wohnungen in der Stadt vorhanden. 20.000 Wohnungen sollen bis 2030 pro Jahr geschaffen werden. Der Fokus liege auf dem Nachverdichten in der Innenstadt und auf Quartieren wie dem Blankenburger Süden oder der Wasserstadt in Spandau

Außerdem hat die Bezirksgruppe der Grünen Friedrichshain via Twitter gemeldet: „Wir haben Florian Schmidt mit 86 Prozent der abgegebenen Stimmen wieder als Stadtentwicklungsstadtrat nominiert. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Florian auch in den nächsten fünf Jahren die nachhaltige Wende in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik voranzutreiben!“ Die Politik von Florian Schmidt ist umstritten, sein Verhalten beim Vorkauf von Altbauten für die Diese eG ohne gesicherte Finanzierung wurde von einem Untersuchungsausschuss begutachtet. Der Grüne Bezirksstadtrat verweigerte die Aussage.

Florian Schmidt setzt auf eine Ausweitung des kommunalen Sektors der Wohnungswirtschaft und staatliche Regulierung der Mieten. Seit 2017 wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nach seiner Aussage inzwischen circa 4.000 Wohnungen über Vorkauf, Abwendung oder präventiven Erwerb erworben, rund 2,6 Prozent der rund 150.000 Wohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Sein Ziel: Den Anteil der sogenannten gemeinwohlorientierten Wohnungen von derzeit 28 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen. Seiner „Communalisierungs-Politik“ wurde gerade vom Bundesverwaltungsgericht ein Dämpfer verpasst. Es erklärte das Vorkaufsrecht durch Kommunen als beschränkt. Denn es dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass Käufer die Absicht haben, Mieter in Zukunft zu verdrängen.

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