Der Innovation und Kreislaufwirtschaft Sachsen e.V. hatte in Dresden zu einem Fach-Panel eingeladen. Thematisiert wurde dort die Abfalleigenschaft für Stoffe im Recyclingprozess als eine entscheidende Frage für die Einbindung in Stoffkreisläufe.
„Das Ende der Abfalleigenschaft ist eine Luftnummer.“ Mit dieser provokanten Feststellung brachte Prof. Dr. Markus Weber von der agc abfallwirtschaft GmbH eine große Problematik der Kreislaufwirtschaft auf den Punkt. „Ich höre immer wieder: Es soll was gemacht werden. Technik gibt es, die rechtlichen Gegebenheiten lassen es zu.“ Doch umgesetzt werde zu wenig. Die Behörden wolle er allerdings nicht kritisieren: „Sie müssen umsetzen, was schwierig ist.“
Der Innovation und Kreislaufwirtschaft Sachsen e.V. hatte in Dresden zu einem Fach-Panel eingeladen. Es ging um eines der großen Themen in der Bauwirtschaft: Stoffkreisläufe und damit Kreislaufwirtschaft.
Was Markus Weber konstatierte, zog sich wie ein roter Faden durch das IKS-Fachpanel. Denn obwohl Materialien heute vielfach technisch verwertbar und aufbereitet sind, ist die rechtliche Einordnung oft nicht geklärt. Der Vorstandsvorsitzende des IKS e.?V., Erich Fritz, formulierte es so: „Lange Zeit war es einfach: Was man nicht mehr brauchte, war Abfall.“ Heute sei das anders: „Material, das als Abfall galt, ist sauber aufbereitet, technisch verwertbar.“ Doch der Statuswechsel vom Abfall zum Produkt sei eben kein Bauchgefühl, sondern – so Erich Fritz – „ein klar geregelter Prozess“.
Eben dieser Prozess ist jedoch in der Praxis kaum zu fassen. Das zeigte Dr. Erik Nowak vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Er betonte die Kluft zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Rechtsrahmen: „Das Recht hängt der Wirtschaft um Meilen hinterher.“ Noch immer werde viel in Einzelfallentscheidungen gedacht. Es fehle an gesetzlich klaren Rahmenbedingungen – besonders in den Kommunen: „Die sind überlastet.“ Für Erik Nowak steht fest: „Abfallrecht und Wirtschaft gemeinsam zu denken, ist schwierig. Wirtschaft will es einfach, die Gesetzgebung zu Bau- und Abfallwirtschaft ist sehr komplex.“ Dazu kommen noch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.
Dr. Peter Kersandt von der Kanzlei Andrea Versteyl Rechtsanwälte verwies auf die unterschiedliche Handhabung. Ein Fallbeispiel: Bodenaushub. Wird dieser ohne Aufbereitung direkt auf eine andere Baustelle gebracht, handle es sich nicht um Abfall. Erst bei einer Aufbereitung und späterer Verwendung greife das Abfallrecht. Peter Kersandt plädierte für einfache, nachvollziehbare und umsetzbare Lösungen. Doch in der Realität klaffe eine Lücke zwischen Recht und wirtschaftlicher Notwendigkeit: „Es obliegt den Behörden, mit dem Abfallende umzugehen.“
Ein Ausblick auf mögliche europäische Lösungen kam von Dr. Ralf Burgstahler, Chemiker und Biologe bei der Solunis GmbH. Er sieht die französische Bauordnung als mögliche Blaupause für einen EU-weiten Umgang mit dem chemischen Recycling von Kunststoffabfällen. Dass neue Wege mit Unsicherheiten verbunden sind, sei klar – doch der Handlungsdruck wachse stetig. Denn die klassische Trennung – hier Abfall, dort Produkt – steht der zirkulären Wertschöpfung im Weg. Die bisherigen Grenzen verhindern Innovation. Wie derzeit fast überall in der Immobilienbranche fehlt es an einer Verzahnung von Recht, Verwaltung, Forschung und Praxis – also ein weiteres Dauerhindernis für die Kreislaufwirtschaft.