Brandenburg & Hamburg: Länder setzen weiter auf Mietpreisbremsen

Brandenburg & Hamburg: Länder setzen weiter auf Mietpreisbremsen

Brandenburg & Hamburg: Länder setzen weiter auf Mietpreisbremsen
Quelle: Immoprentice/Pixabay

Brandenburg und Hamburg verlängern ihre Mietpreisbremsen und halten am Instrument fest, obwohl die politische und fachliche Debatte seit Jahren polarisiert. Während Ministerien und Mieterbund den regulatorischen Schutz betonen, verweisen Akteure aus der Immobilienwirtschaft auf ausbleibende Neubauimpulse. Die aktuelle Entscheidung der Länder fügt sich damit in eine Auseinandersetzung ein, die weit über 2025 hinausreicht.

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Brandenburg führt zum 1. Januar 2026 eine neue Mietpreisbegrenzungs- und eine neue Kappungsgrenzenverordnung ein. Beide gelten in 36 Städten und Gemeinden, überwiegend im Berliner Umland. Für Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden, darf die Miete bei einer Neuvermietung künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In bestehenden Mietverträgen wird die Steigerung auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die bisherigen Verordnungen laufen zum Jahresende aus. Bauminister Detlef Tabbert verteidigt den Schritt mit dem Hinweis auf Stabilität für die Bewohner: „Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung geben den Mieterinnen und Mietern im Land Brandenburg Sicherheit. Beide Verordnungen sorgen dafür, dass die Mieten nicht unkontrolliert in die Höhe gehen.“ Zugleich verweist er auf die Notwendigkeit zusätzlicher Fördermaßnahmen wie den sozialen Wohnungsbau. Auch Hamburg setzt seine Regulierung fort und verlängert die Mietpreisbegrenzungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet bis Ende 2029. Die Begründung bleibt dieselbe wie seit Jahren: Ein angespannter Markt erfordere Eingriffe, um Mieter zu schützen.

Die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen, die diese Entscheidungen begleiten, sind jedoch nicht neu. In Bayern warnte Justizminister Georg Eisenreich bereits im Laufe des Jahres 2025 vor weiter steigenden Belastungen in Ballungsräumen. „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in Ballungsräumen leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel.“ In derselben Debatte forderte er „einen besseren Schutz vor wucherischen Mietpreisen“ und betonte: „Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz.“

Von Seiten der Mieterorganisationen kam frühzeitig Druck in Richtung Bundesregierung. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, verlangte bereits im Mai 2025 eine Verlängerung der Regeln und zugleich die Schließung von Umgehungsmöglichkeiten wie möbliertes Wohnen, Kurzzeitvermietungen oder Indexmieten. Seine Position: „Die Mietpreisbremse muss auch weiterhin alle Vermieter adressieren, denn die vielen betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen auch über das Jahr 2025 hinaus vor überzogenen Wiedervermietungsmieten geschützt werden.“

Bundesweit gilt die Mietpreisbremse inzwischen in 415 Gemeinden, in denen rund 26 Millionen Menschen leben. Die Branche selbst reagiert seit Jahren kritisch. IVD-Präsident Dirk Wohltorf brachte die Sorge deutlich auf den Punkt: „Wer bremst, ist dafür verantwortlich, wenn die Bagger stehen bleiben, anstatt zu rollen.“ Seine Kernkritik: Preisdeckel verstärken die Unsicherheit und mindern Investitionsbereitschaft, während Genehmigungsverfahren und Baukosten ohnehin bremsen.

Das für Brandenburg erstellte Gutachten bewertet die Wirkung der bisherigen Verordnungen zwar als dämpfend, stellt aber gleichzeitig fest, dass die Mieten weiterhin steigen und die Dynamik hoch bleibt. Die Datenlage ist heterogen, Kausalitäten sind kaum eindeutig nachweisbar. Hinweise auf sinkende Investitionen finden sich im Gutachten nicht, wobei die Autoren einschränken, dass jüngere Neubauaktivitäten aufgrund der Stichtagsregelung nicht erfasst werden.

Mit der Verlängerung in Hamburg und der Neuregelung in Brandenburg greifen zwei Länder damit erneut zu einem Instrument, das seit Jahren zwischen politischem Anspruch und marktwirtschaftlicher Realität steht. Die strukturellen Probleme der Wohnungsmärkte – fehlende Flächen, langwierige Genehmigungen, steigende Baukosten – bleiben bestehen, während die Mietpreisbremse zwar sichtbar, aber in ihrer tatsächlichen Wirksamkeit weiter umstritten bleibt.

Diese Gemeinden in Brandenburg haben nun eine Mietpreisbremse: