Dresden: Stadt ringt um Kredite für Infrastruktur

Dresden: Stadt ringt um Kredite für Infrastruktur

Dresden: Stadt ringt um Kredite für Infrastruktur
Quelle: Ivette Wagner

In seinem Bericht vor dem Stadtrat am 23. Januar 2025 stellte Oberbürgermeister Dirk Hilbert die Herausforderungen und geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Carolabrücke sowie weiteren Infrastrukturprojekten vor.

IMMOBILÉROS - Der Podcast für die Immobilienbranche

Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Finanzierungsanfrage für den Wiederaufbau der Carolabrücke fiel ernüchternd aus: Es sind keine Fördermittel des Bundes zu erwarten. Auch von Seiten des Freistaates Sachsen sind aufgrund anderer laufender Projekte in Dresden nur geringe Zuschüsse realistisch. Daher betonte Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert, dass die Stadt die Finanzierung weitgehend aus eigener Kraft stemmen müsse. „Wir müssen in die Infrastruktur investieren, die eine Rendite für die Stadt verspricht, sei es durch Gewerbesteuern oder Einkommenssteuer. Die Entwicklung des Dresdner Nordens zeigt, dass solche Investitionen nachhaltige wirtschaftliche Vorteile bringen können,“ erklärte er.

Dirk Hilbert kündigte einen kreditfinanzierten „Zukunftsfonds Dresdner Norden 2030“ an, mit dem Projekte wie der Wiederaufbau der Carolabrücke, die Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 und die Sanierung der Königsbrücker Straße realisiert werden sollen. Insgesamt sollen hierfür rund 220 Millionen Euro aufgenommen werden, beginnend mit dem Haushalt 2027. Darüber hinaus soll die finanzielle Lage der Dresdner Verkehrsbetriebe und der Technischen Werke Dresden durch die Tilgung von Altschulden stabilisiert werden, um Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr zu sichern.

Der Oberbürgermeister unterstrich die Notwendigkeit der Kreditaufnahme: „Seit 2006 ist Dresden ohne Neuverschuldung ausgekommen, aber die aktuellen Herausforderungen erfordern vorausschauende Investitionen, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt langfristig sichern.“ Er forderte jedoch klare Rahmenbedingungen: „Kredite dürfen ausschließlich für Investitionen und nicht für laufende Ausgaben verwendet werden. Zudem muss der Freistaat seinen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen nachkommen.“