Gebäudemodernisierungsgesetz: Zwischen Technologieoffenheit und Transformationspflicht

Gebäudemodernisierungsgesetz: Zwischen Technologieoffenheit und Transformationspflicht

Gebäudemodernisierungsgesetz: Zwischen Technologieoffenheit und Transformationspflicht
Quelle: planet_fox / Pixabay

Die Bundesregierung will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz einen Schlussstrich unter die aufgeheizte Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz ziehen. Mehr Wahlfreiheit, weniger unmittelbarer Zwang, gesicherte Förderung bis 2029: So lauten die zentralen Versprechen. Doch die Reaktionen aus Branche, Planungspraxis und Verbänden zeigen: Die Novelle markiert keinen einfachen Befreiungsschlag, sondern verschiebt Konfliktlinien. Im Kern geht es um die Frage, wie verbindlich der Transformationspfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor ausgestaltet wird und wie viel Unsicherheit der Markt verkraftet.

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Ein zentrales Element der Reform ist die Abkehr von der pauschalen Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. „Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, heißt es in den Eckpunkten. Künftig können neben Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Modellen und Biomasseheizung „weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.

Damit rückt die sogenannte Biotreppe ins Zentrum der Regulierung. Wird eine Gas- oder Ölheizung ausgetauscht, ist sie „zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben“. Ab 2029 muss dieser Anteil mindestens zehn Prozent betragen, der weitere Anstieg bis 2040 ist in drei Schritten vorgesehen. Ergänzt wird das Modell durch eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“, die bei den Inverkehrbringern ansetzt.

Für viele Eigentümer bedeutet das zunächst Entlastung. Dominik Barton, Geschäftsführender Gesellschafter der Barton Group, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Sie gebe Bürgern die Möglichkeit, „aus verschiedenen Heizungs- beziehungsweise Versorgungsoptionen eine für sie am besten geeignete Variante auszuwählen“. Es gehe weg von einer pauschalen Verbotspolitik, hin zu einer ausgewogenen Leitplanken-Politik. Bestandshalter könnten Projekte kostenoptimiert unter Einbindung ökologischer Rahmenbedingungen planen und so den Werterhalt langfristig sichern.

Auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, spricht von einem „tragfähigen Kompromiss, der Investitionen wieder ermöglichen und zugleich Klimaschutz sichern kann“. Die größere Entscheidungsfreiheit räume „eine der größten Verunsicherungen der vergangenen Jahre“ aus. Die zugesicherte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude bis mindestens 2029 sei ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit. Zugleich mahnt Axel Gedaschko, dass für die Bezahlbarkeit der Energiewende im Bestand die konkrete Ausgestaltung der Förderung entscheidend bleibe, insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen.

Tatsächlich ist die Förderfrage politisch noch nicht abschließend geklärt. Bundesumweltminister Carsten Schneider stellte in Aussicht, dass einkommensschwache Haushalte weiterhin „bis zu 70 Prozent Zuschuss“ erhalten könnten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hingegen sprach davon, Fördermaßnahmen künftig stärker zuzuschneiden und auf Fälle zu reduzieren, „bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme“. Zwischen sozialer und marktwirtschaftlicher Straffung verläuft hier eine neue Debattenlinie.

Kritische Stimmen verweisen jedoch darauf, dass die Verschiebung der Regulierung von der Anlagentechnik hin zu Brennstoffquoten neue Unsicherheiten schafft. Die Bundesarchitektenkammer sieht nicht einzelne Instrumente im Mittelpunkt ihrer Kritik, sondern das Signal an Planung und Baupraxis. Leitplanken würden gelockert, gleichzeitig sei für 2030 eine Evaluation mit möglicher Nachsteuerung angekündigt. Das schaffe Unsicherheit und verteuere Projekte. „Wenn der Markt sich bereits auf das Ziel 2030 ausrichtet, sollte die Politik diesen Weg stabilisieren, nicht temporär relativieren“, betont Präsidentin Andrea Gebhard.

Ab 2030 verlangt die EU-Gebäuderichtlinie Null-Emissionsgebäude im Neubau. Vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, in der Übergangsphase Anforderungen zu lockern. Für Planende verlagere sich die Unsicherheit vom Heizungskeller in die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Entscheidend sei das Gesamtgebäude und die Frage, wie viel CO2 es insgesamt ausstößt. Mit der EU-Richtlinie stünden zudem lebenszyklusbasierte Treibhausgasnachweise bevor. Diese müssten methodisch klar und digital handhabbar ausgestaltet werden, sonst drohe zusätzlicher bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert.

Noch grundsätzlicher argumentiert Dr.-Ing. Johannes Fütterer, CEO der aedifion GmbH. Die Eckpunkte stünden „in klarem Widerspruch zur zugrunde liegenden EU-Gebäuderichtlinie“. Besonders kritisch seien die Unklarheiten hinsichtlich der Energiemanagementanforderungen gemäß § 71a GEG, die in der EU-Richtlinie ausdrücklich gefordert seien, nach aktuellen Informationen jedoch auf der Streichliste stünden. Die „drastische Absenkung der Anforderungen an bestehende und neu eingebaute Heizungen sowie die vorgeschlagene Grüngas-Quote“ koste wertvolle Zeit bei der Energiewende. Ohne ein klares Bekenntnis zu Wärmepumpen, Gebäudeautomation und fossilfreiem Heizen werde die Wärmewende geschwächt und die Investitionssicherheit gefährdet.

Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GmbH Steuerberatungsgesellschaft, ordnet die Reform differenziert ein. Zehn Monate habe es gedauert, bis Reformvorschläge vorlagen, das habe Eigentümer verunsichert und die Sanierungsquote sinken lassen. Nun erhielten Eigentümer mehr Freiheiten bei der Heizungswahl, das sei zu begrüßen. Zugleich verweist er auf steuerliche Anreize wie § 35c Einkommensteuergesetz, die insbesondere Eigentümern mit hoher Steuerlast zugutekommen. Seine Hoffnung: Dass sich der Knoten bei den Sanierungsstaus nun langsam löse, sofern das Gesetz Akzeptanz finde und langfristige Verlässlichkeit biete.

Genau an dieser Verlässlichkeit entzündet sich die Debatte. Die Eckpunkte versprechen, die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie eins zu eins umzusetzen und Spielräume auszuschöpfen. Gleichzeitig sollen für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen ausgelöst werden. Für den Immobilienverband Deutschland IVD ist das ein erster hilfreicher Schritt, doch zusätzliche Regulierungsankündigungen und das bereits angelegte Nachsteuern ab 2030 hielten die Unsicherheit aufrecht.

So bleibt das Gebäudemodernisierungsgesetz ein Balanceakt. Die Biotreppe und die Grüngasquote eröffnen Spielräume, verschieben aber Risiken in die Zukunft der Brennstoffmärkte. Die Technologieoffenheit schafft kurzfristige Entlastung, wirft jedoch Fragen nach der Konsistenz mit den europäischen Zielen auf. Ob der neue Kurs tatsächlich Investitionen mobilisiert oder lediglich Entscheidungsprozesse vertagt, wird sich daran messen lassen, ob Politik und Gesetzgebung einen stabilen Transformationspfad formulieren. Denn zwischen Wahlfreiheit und Klimaneutralität liegt kein Widerspruch, wohl aber ein erheblicher Abstimmungsbedarf.