Niedersachsen: Neue Mietpreisbremse in Kraft getreten

Niedersachsen: Neue Mietpreisbremse in Kraft getreten

Niedersachsen: Neue Mietpreisbremse in Kraft getreten
In Hannover gilt weiterhin die Mietpreisbremse. Quelle: falco auf Pixabay.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Niedersachsen eine überarbeitete Form der Mietpreisbremse. Die ursprüngliche Variante wurde vom Landgericht Hannover aufgrund rechtlicher Mängel kassiert.

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Die niedersächsische Landesregierung hatte die Neufassung der Mietpreisbremse zum Jahresende 2020 beschlossen. Sie ist Teil der Mieterschutzverordnung des Landes und hat Anfang Januar Wirksamkeit erlangt.

Wo die Mietpreisbremse in Niedersachsen greift

Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt die Mieterschutzverordnung mit Mietpreisbremse in Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Langenhagen, Laatzen, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude und auf den Ostfriesischen Inseln. In diesen Orten dürfen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung erneut vermieten, nur eine Miete fordern oder vereinbaren, die maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Nicht mehr dabei sind Leer und Vechta. Dort habe es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass nicht nur die Mietentwicklung unterdurchschnittlich sei, sondern auch der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden könne, heißt es in einer Mitteilung. Anders als ursprünglich geplant, ist zudem Gifhorn in der neuen Verordnung nicht aufgeführt.

Angespannte Wohnungsmärkte in Ballungsräumen

„Wir schaffen jetzt klare Verhältnisse“, sagt Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. Die Mietpreisbremse sei ein wichtiger Baustein, um „über die Maße steigende Mietpreise“ vor allem in Ballungsräumen und auf den Inseln zu begegnen. Denn dort gebe es nach wie vor angespannte Wohnungsmärkte.

Olaf Lies verweist auf die großen Anstrengungen, die es im Bundesland gebe, um den Wohnungsbau zu beleben. Gut 170.000 Wohnungen seien demnach in den vergangenen fünf Jahren genehmigt worden. „Das ist Rekord in diesem Jahrhundert“, so der Minister.

Gerichte lehnen alte Mietpreisbremse ab

Die Neufassung der Mieterschutzverordnung war nötig geworden, weil durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten Unsicherheiten über die Gültigkeit der bereits 2016 eingeführten Mietpreisbremse entstanden waren. Ende 2019 erklärte sie das Amtsgericht Hannover für ungültig, im August 2020 bestätigte das Landgericht Hannover diese Einschätzung.

Zuvor hatte die Landesregierung bereits bei der NBank ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert und Vorschläge gemacht, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll. Auf der Basis des Gutachtens wurde ein Entwurf für eine neue Verordnung erarbeitet. Im anschließenden Anhörungsverfahren konnten die Kommunen Stellung zu diesem nehmen. Vier Kommunen – Gifhorn, Buchholz, Buxtehude und Wolfsburg – haben zusätzliche Daten vorgelegt.

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