BFW Mitteldeutschland lehnt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes als nicht praxisgerecht ab

BFW Mitteldeutschland lehnt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes als nicht praxisgerecht ab

BFW Mitteldeutschland lehnt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes als nicht praxisgerecht ab
Eine teure Austauschpflicht intakter Heizungsanlagen lehnt die mittelständische Immobilienwirtschaft in Mitteldeutschland ab. Copyright: (li.) ri auf Pixabay / (re.) IMMOCOM

Nicht technologieoffen, nicht praxistauglich und erst recht nicht nachhaltig – dies sind die Hauptkritikpunkte des BFW Landesverbandes Mitteldeutschland e. V. am Gesetzesentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem das Bundeskabinett am 19. April 2023 zugestimmt hat. Entgegen seiner Zielsetzung leiste dieser keinen wesentlichen Beitrag zu einem klimagerechten und treibhausneutralen Gebäudebestand.

Einladung zum Deep Dive Immobilienfinanzierung

Als Interessenvertretung der mittelständischen Immobilienwirtschaft in Mitteldeutschland kritisiert der BFW Landesverband zum einen, dass die Komplexität der Regelungen gegenüber den Vorentwürfen erneut zugenommen habe, ohne dass sich die praktische Realisierbarkeit verbessert hätte, und zum anderen, dass entscheidende Fragen bei der Umsetzung noch immer nicht geklärt seien.

Eigentümer und Mieter benötigen Planungssicherheit

Zu den offenen Punkten gehöre beispielsweise, wie die notwendigen Investitionen finanziert werden sollen und wer dabei welche Lasten zu tragen habe. „Pauschale Minister-Versprechen, wonach keiner überfordert werden soll, reichen bei weitem nicht aus“, so Dr. Ingo Seidemann, Vorstandsvorsitzender des BFW Mitteldeutschland. Stattdessen erwarten die Betroffenen eindeutige Aussagen zu den Details bei Förderungen und Finanzierungen.

Sowohl Eigentümer von Immobilien als auch deren Mieter benötigen unbedingt Planungssicherheit. „Was weder wirtschaftlich noch sozial tragfähig ist, kann auch nicht nachhaltig sein“, betont Dr. Ingo Seidemann. Betriebsverbote für funktionierende Heizkessel lehnt die mittelständische Immobilienwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ebenso ab wie eine teure Austauschpflicht intakter Heizungsanlagen. Dadurch werde die ohnehin angespannte Investitionskraft der Immobilieneigentümer zusätzlich geschwächt.

Druck und Verbote werden nicht helfen, das Gebäudeenergiegesetz umzusetzen

Außerdem müsse es bundeseinheitliche Regelungen geben. Der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes befürchtet, dass eine Länderöffnungsklausel zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führe. Außerdem müsse das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung schnell vorangebracht werden. Mit ihm bestehe die Chance, dass in den Kommunen eine flächendeckende Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien ohne den ordnungsrechtlichen Zwang zum Austausch von Heizungsanlagen sichergestellt werden kann.

Aus Sicht des BFW Mitteldeutschland seien Druck und Verbote ohnehin kein erfolgversprechender Weg bei der Durchsetzung klimaschonender Maßnahmen. Vielmehr komme es bei einer so umfassenden Aufgabe wie der klimagerechten Umgestaltung des Gebäudebestands darauf an, alle Beteiligten mitzunehmen und niemanden zu überfordern. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass gut gemeinte Lösungsansätze ins Gegenteil umschlagen. „Keine Frage: Klimaschutz ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit, die dafür notwendigen Maßnahmen sollten aber möglichst durch Motivation für eigenverantwortliches Handeln anstelle jeglicher Form demotivierenden Zwanges erfolgen“, so Dr. Ingo Seidemann.

Entwurf für Gebäudeenergiegesetz passiert das Bundeskabinett

Update vom 19.04.2023: Trotz zahlreich geäußerter Bedenken stimmte das Bundeskabinett am 19. April 2023 der zu Habecks Heiz-Hammer erklärten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zu. Obschon die FDP laut BILD bis zuletzt massive Bedenken geäußert und Finanzminister Patrick Lindner gar eine Protestnote zu Protokoll gegeben habe, ließen auch deren Minister den Entwurf letzten Endes passieren. Allerdings soll Patrick Lindner erklärt haben, er stimme nur zu, weil er davon ausgehe, dass die Bundestagsfraktionen den Entwurf intensiv prüfen und auch verändern werden.

VDIV-Reaktion: Bundeskabinett lässt Wohnungseigentümer im Kalten stehen

Update vom 20.04.2023: Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zur Novelle des GEG beschlossen. Der verpflichtende Umstieg auf klimaschonende Heizsysteme kommt ab 2024. Der VDIV, Spitzenverband der Immobilienverwaltungen, erachtet die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das heute vorgestellte und flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung? Diese und andere Punkte hat der VDIV in seiner umfassenden Stellungnahme vorab bereits eingebracht.

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind danach von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch den Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E). Es ist durchaus häufig der Fall, dass in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Kapital zur Sanierung fehlt. Nach Schätzungen des VDIV ist dies bei weit über 96 Prozent der WEG der Ist-Zustand. „Unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken, frage ich mich, wie Gemeinschaften zukünftige Sanierungsmaßnahmen finanziell regeln, wenn eine Altersgruppe ausgenommen und alle anderen Eigentümer für diese Bevölkerungsteile mitbezahlen sollen? Von Gemeinschaft kann dann wohl keine Rede mehr sein. Schuldig bleibt die Bundesregierung zudem, die angekündigte Bereitstellung eines kostenfreien Sanierungsplans für Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieser würde zumindest verlässlich aufzeigen, welche Kosten auf Eigentümer zukommen und ob der Tausch einer Heizungsanlage überhaupt sinnvoll ist, ohne den baulichen Gesamtzustand des Gebäudes zu betrachten“, so Kaßler abschließend.

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