Urbane Mobilität: Ladeinfrastrukturlösungen für die Wohnungswirtschaft

Urbane Mobilität: Ladeinfrastrukturlösungen für die Wohnungswirtschaft

Urbane Mobilität: Ladeinfrastrukturlösungen für die Wohnungswirtschaft
Jill Walters Glombik (Copyright: Mer) über die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Deutschland (Copyright: Nerijus jakimavi?ius from Pixabay)

Jill Walters Glombik, Sales Account Manager Real Estate E-Mobility bei Mer Solutions, bewertet für uns die aktuelle Situation der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland und benennt Chancen, die sich aus der Schaffung von Lademöglichkeiten für die Wohnungswirtschaft ergeben.

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Feinstaubdiskussionen und das EU-weite Verbrenner-Verbot führen dazu, dass das Interesse an der Elektromobilität in Deutschland weiter zunimmt. Allein im Dezember vergangenen Jahres wurden über 100.000 neue Stromer in der Bundesrepublik zugelassen. Damit überschreitet die Menge der zugelassenen Elektro-Pkws laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zum ersten Mal mehr als eine Million.

Doch E-Autos wollen auch geladen werden und bereits heute sollte klar sein: Die öffentliche Ladeinfrastruktur kann den Bedarf auf lange Sicht nicht komplett allein stemmen, auch wenn ihr Ausbau bundesweit gut vorankommt. Gleichzeitig finden die meisten Ladevorgänge überhaupt nicht an öffentlich zugänglichen Ladepunkten statt. Dies wurde kürzlich wieder im DAT-Report 2023 bestätigt, in dem rund 83 Prozent der befragten E-Autobesitzer angaben, ihren Wagen an einer privaten Wallbox oder ähnlichem zu laden.

Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Mehrfamilienimmobilien hinkt

Das ist nicht weiter verwunderlich, denn das Laden an der eigenen Wallbox über Nacht ist deutlich bequemer, da man weder nach einem Parkplatz suchen noch eine begrenzte Parkdauer einhalten muss. Auch kostentechnisch ist Hausstrom meist günstiger. Jedoch wird das Potenzial privater Ladeinfrastruktur bis jetzt nicht völlig ausgeschöpft. Besonders Mieter und Eigentümer in Mehrparteienhäusern können aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit selten auf eine Ladestation zurückgreifen. So ergab eine aktuelle ADAC-Umfrage in elf deutschen Städten, dass nur sieben Prozent der Mehrfamilienhäuser über Wallboxen und Ladesäulen verfügen – eine verspielte Chance.

Für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern werden separate Stromzähler gebraucht

Während die Installation von Ladepunkten im Gemeinschaftseigentum in früheren Jahren oft ein Streitpunkt unter den Miteigentümern war, können E-Auto-Besitzer seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) mit einfacher Mehrheit über den Bau von Ladestationen bestimmen. Doch warum geht dann der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiterhin so schleppend voran?

Die größten Herausforderungen sind neben baulichen Voraussetzungen und begrenzten Platzverhältnissen oft die organisatorischen Aspekte, die mit einer solchen Installation einher gehen. Wer ein großes Mehrparteienhaus mit Ladepunkten ausstatten will, braucht eine technisch ausgereifte Lösung. Um die Kosten für das Laden gerecht unter den Miet- und Wohnparteien verrechnen zu können, werden separate Stromzähler für die komplette Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage oder dem Ladeparkplatz benötigt.

Das kann nicht der Elektrikerbetrieb von nebenan übernehmen, denn es wird eine umfassende Planung und fachmännische Errichtung benötigt. Die richtige Umsetzung von Eichrecht und dynamischen Lastmanagement ist entscheidend, um den Hausanschluss vor Überlastung zu schützen. Nicht zuletzt muss noch der Betrieb der Stationen inklusive Stromlieferung, Abrechnung und Lastmanagement bei der Ausgestaltung einer Ladeinfrastruktur mitbedacht werden.

Ladestationspflicht: Pflicht und Chance für alle Immobilienbesitzer

Mit dem Gebäude- und Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist die Integration von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sowohl beim Bau als auch bei der Sanierung von Immobilien mit mehr als zehn Stellplätzen, heute schon verpflichtend. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Diese Pflicht kann jedoch auch eine Chance für die Wohnungsbaubranche darstellen – in mehrerlei Hinsicht. So werden Dieselfahrzeuge mit der zunehmenden Verschärfung der Emissionsgrenzen in Städten voraussichtlich einen immer kleineren Anteil am urbanen Stadtbild ausmachen und in manchen Städten sogar komplettes Fahrverbot haben. Ein Wertverlust von Immobilien in Bestlage droht, wenn Mieter in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Elektrofahrzeuge sind von dieser Regel jedoch nicht betroffen. Die Schaffung einer gut zugänglichen Ladeinfrastruktur sichert damit Mobilität und den Wert der Immobilien.

Auch wenn keine Fahrverbote kommen, sind Gebäude mit integrierter Ladeinfrastruktur für die wachsende Zielgruppe der E-Mobilisten interessanter. Die Attraktivität des Quartierstandortes wird zudem weiter gesteigert, da die Anzahl von fossilen Brennern rund um die Immobilie potenziell abnimmt und damit auch die Lärm- und Feinstaubbelastung sinkt. Vorteile, die den Wert einer Immobilie steigern und die Basis für einen langfristigen Ertrag sind.

Zukunft der urbanen Mobilität aus einer Hand

Das Ziel für die Wohnungswirtschaft scheint klar: Ohne Ladeinfrastruktur geht zukünftig nichts mehr. Damit der Ausbau von Ladeinfrastruktur sich nicht festfährt, braucht die Branche jedoch fachmännische Unterstützung. Besonders relevant sind dabei serviceorientierte Komplettlösungen. Laut der bereits erwähnten ADAC-Studie wünscht sich gut jedes zweite Unternehmen (53 Prozent), das bis jetzt noch kein Objekt mit Lademöglichkeit betreut, für die Installation „Angebote aus einer Hand“.

Lösungen wie beispielweise eeApartment von Mer setzen bei diesen Anforderungen an und vereinen Planung, Montage, Inbetriebnahme und Abrechnung, sowie die Belieferung mit Grünstrom. Grundsätzlich sollte das Ziel bei der Auswahl eines Lösungsanbieters immer sein, dass die Abwicklung des gesamten Prozesses so standardisiert und skalierbar wie möglich verläuft. Das garantiert, dass Verwaltungsaufwand gespart wird und im Falle von Schwierigkeiten einheitliche Ansprechpartner zuständig sind.

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