Parkstrom: „Für Vermieter ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln“

Parkstrom: „Für Vermieter ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln“

Parkstrom: „Für Vermieter ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln“
Stefan Pagenkopf-Martin, Geschäftsführer des Berliner Ladedienstleisters Parkstrom. Copyright: Parkstrom.

Der Bundestag hat die Förderung privater Ladeinfrastruktur beschlossen. Im Interview spricht Stefan Pagenkopf-Martin, Geschäftsführer des Berliner Ladedienstleisters Parkstrom, über die Förderung von Ladepunkten an privaten Stellplätzen.

Agentur

Der Bundestag hat die Förderung privater Ladeinfrastruktur beschlossen. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird ein pauschaler Zuschuss von 900 Euro für die Errichtung einer Ladestation gegeben. Auch Vermieter großer Wohnimmobilien sowie Wohnungsunternehmen sind antragsberechtigt. IMMOBILIEN AKTUELL hat mit dem Ladeinfrastruktur-Experten Stefan Pagenkopf-Martin gesprochen, der als Geschäftsführer des Ladedienstleisters Parkstrom und Mitglied im Expertenbeirat des Bundesverbandes eMobilität die Entwicklung eng begleitet hat.

Ausbau von Ladeinfrastruktur an Wohnimmobilien im Fokus

Immobilien Aktuell (IA): Die Bundesregierung fördert private Ladeinfrastruktur. Was bedeutet das für die Immobilienbranche?

Stefan Pagenkopf-Martin (SPM): Im Zentrum der Förderung steht der Ausbau von Ladeinfrastruktur an Wohnimmobilien. Elektroautos werden erfahrungsgemäß zu einem großen Teil zu Hause geladen. Wenn mehr Menschen E-Autos kaufen sollen, müssen sie auch Lademöglichkeiten haben. Rund 50 Prozent der Menschen in Deutschland wohnen zur Miete. Infolge des geänderten Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes haben Mieter im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einen Rechtsanspruch auf Errichtung einer Ladestation. Für Vermieter, darunter Wohnungsunternehmen und Vermieter großer Wohnimmobilien, wird die Elektroauto-Ladeinfrastruktur also ein Thema, mit dem sie sich auseinandersetzen müssen.

IA: Müssen Vermieter nun Ladestationen errichten?

SPM: Nicht unbedingt, aber insbesondere für Wohnungsunternehmen macht es Sinn, den Ladeinfrastruktur-Aufbau selbst in die Hand zu nehmen. Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz dürfen Mieter zwar von den Vermietern die Erlaubnis einfordern, eine Wallbox am Stellplatz zu errichten, sie müssen die Ladestation und deren Installation allerdings selbst bezahlen. Um eine einheitliche, der Wohnimmobilie entsprechende Ladeinfrastruktur mit der notwendigen intelligenten Steuerung zu erhalten, sollten die Vermieter jedoch die Errichtung planen lassen. Vermieter größerer Wohnimmobilien sowie Wohnungsunternehmen können kein Interesse daran haben, in ihren Gebäuden zahlreiche Individuallösungen umgesetzt zu sehen, zumal die Stromversorgung idealerweise über einen Hausanschluss beziehungsweise eine Messstelle erfolgt. Hinzu kommt, dass die im Rahmen der Förderung privater Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehenden 900 Euro einen großen Teil der notwendigen Investitionen für einen privaten Ladepunkt abdecken. Die 900 Euro beziehen sich auf einen Ladepunkt. Sollen zum Beispiel zehn Ladepunkte errichtet werden, können 9.000 Euro Förderung beantragt werden. Aus Vermietersicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln.

Darauf bezieht sich die Förderung privater Ladestationen

IA: Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?

SPM: Um förderfähig zu sein, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Zunächst einmal bezieht sich die Förderung privater Ladestationen nur auf bestehende Wohngebäude sowie ausschließlich privat genutzte Stellplätze – für Neubauprojekte kann sie nicht beantragt werden. Dann gibt es zwei technische Voraussetzungen: der Ladepunkt muss genau 11 kW Leistung aufweisen und über eine intelligente Steuerung verfügen. Für die 11 kW ist ein dreiphasiger Stromanschluss mit jeweils 3,7 KW nötig. Wer mit Blick auf die Zukunft einen noch leistungsstärkeren Wandlader mit 22 KW anschaffen möchte, kann dies tun, muss das Gerät jedoch von einem Fachbetrieb auf 11 kW runterregeln lassen. Für den Betrieb der privaten Ladeinfrastruktur darf ausschließlich Ökostrom verwendet werden, der darf auch aus eigener Erzeugung stammen. Die Gesamtkosten für Wallbox und Installation dürfen 900 Euro nicht unterschreiten. Und schließlich muss der Förderantrag vor dem Kauf der Wallbox eingereicht werden. Vermieter sollten auch daran denken, dass Wallboxen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden müssen, aber darauf wird der mit der Installation betraute Fachbetrieb aufmerksam machen.

IA: Wie beantragen Unternehmen eine Förderung?

SPM: Das Programm startet in Kürze, ab dem 24. November können Anträge für den „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bei der KfW-Bank eingereicht werden. Wer den administrativen Aufwand umgehen will, den eine Beantragung für mehrere Ladepunkte bedeutet, kann Fördermittelexperten damit beauftragen. Vor der Beantragung steht allerdings die Planung. Für Wohnungsunternehmen und Vermieter großer Wohnimmobilien ist es ratsam, in der Konzeptionsphase die Beratung von erfahrenen Ladedienstleistern in Anspruch zu nehmen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Zudem sollte der Blick stets auf das Gesamtsystem gerichtet sein, das bei mehreren Ladepunkten eigene Anforderungen stellt. Ladedienstleister wie Parkstrom übernehmen auf Wunsch auch den laufenden Betrieb der Ladeinfrastruktur, die Verwaltung der Zugänge sowie das Monitoring und die Abrechnung.

Mehr Informationen über Parkstrom unter: https://parkstrom.de/

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