Berliner Wahlen 2021 – Bauen und Wohnen im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Berliner Wahlen 2021 – Bauen und Wohnen im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Berliner Wahlen 2021 – Bauen und Wohnen im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen
Die zehn wichtigsten Vorhaben von Bündnis 90/Die Grünen in Sachen Bauen und Wohnen in Berlin. Copyright: (links) WagnerAnne auf Pixabay; (rechts) Bündnis 90/Die Grünen

Im Superwahljahr 2021 finden am 26. September 2021 parallel zur Bundestagswahl auch die Berliner Wahlen statt. Dabei sind Bauen und Wohnen in der Hauptstadt die Wahlkampfthemen Nummer 1. Wir haben die zehn wichtigsten Punkte aus dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen für Investoren und Vermieter zusammengestellt.

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Gleich im Grußwort zum Wahlprogramm weist Bettina Jarasch, Kandidatin der Grünen für das Bürgermeisteramt, die Richtung: „Der Berliner Mietendeckel ist vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Deshalb braucht es jetzt erst recht neue Lösungen. Unser Ziel ist ein gemeinwohlorientierter Wohnungsmarkt nach Wiener Vorbild.“ Sie setzen auf:

1. Enteignung:

Die Grünen unterstützen die Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen fordert.

2. Masterplan 50 Prozent Gemeinwohl: 

Die Grünen wollen die Hälfte der Wohnungen in den Besitz von landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU), Genossenschaften, Stiftungen, Hausprojekten und Privatvermietern bringen, die sich dauerhaft zu sogenannten „leistbaren“ Mieten verpflichten. Die Miete soll generell nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. „Wir arbeiten verlässlich mit denen zusammen, die sich zu mehr Mieterschutz und Mitbestimmung verpflichten. Und wir werden die stoppen, die das nicht tun“, erklärt Bettina Jarasch.

3. Keine Privatisierung von Boden mehr:

Landeseigene Grundstücke werden nicht mehr verkauft. Die Grünen setzen auf eine Erbbaurechtsstrategie, die Konzeptverfahren zu sozialverträglichen Konditionen ermöglicht. Das wollen sie in einem Bodensicherungsgesetz festschreiben.

4. Rückkauf der Stadt:

Grundstücke und Häuser sollen vermehrt angekauft werden. Vorkaufsrechtssatzungen sind dafür das Mittel der Wahl. Die Grünen wollen eine Ankaufsagentur schaffen, die Ankäufe und Vorkäufe koordiniert. Ein öffentliches Liegenschaftskataster soll geschaffen werden. Auch Baugebote wollen die Grünen für ihre Ziele nutzen und das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung so weitertreiben, dass auf privaten Flächen mindestens 50 Prozent der Wohnungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen gebaut werden müssen und diese auf Dauer sozialgebunden sind. Sie setzen sich auf Bundesebene für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein.

5. Regulierung und Kontrolle:

Nach dem Scheitern des Mietendeckels in Berlin streben die Grünen im Bund eine Gesetzesänderung zur Mietregulierung an. Darüber hinaus setzen sie sich für ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot und die Ausweitung von Milieuschutzgebieten ein. Sie wollen die Wohnungsaufsicht mit der Bauaufsicht verbinden. Abriss soll konsequent untersagt, spekulativer Leerstand durch Treuhänder und Beschlagnahmung abgestellt werden. Die Grünen wollen ein Miet- und Wohnungskataster schaffen, in dem die Eigentümer, die Mieten, die Ausstattung und energetische Qualität aller Wohnungen erfasst werden.

 

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6. Mietbegrenzung im Gewerbe:

Die Grünen wollen einen Gewerbemietendeckel entwickeln. Sie setzen auf kleinteiliges Gewerbe. Sie lehnen den Bau neuer Shopping-Malls ab.

7. Grüne Vorgaben für den Bau:

KfW-40-Standard im Neubau, KfW-55-Standard im Bestand. Gefordert wird der Einsatz von ökologischen, energieeffizienten und recyclingfähigen Dämm- und Baustoffen wie Hanf, Stroh und Holz, Kalk, Lehm und Ziegel. Bereits vor Ende der jetzigen Legislaturperiode ist die Novellierung der Bauordnung geplant, in der sich die Pflicht zu Gründächern und Fassadenbegrünung wiederfinden soll.

8. Modernisierungsumlage:

Der Mieter soll nur noch mit einem Drittel der Modernisierungskosten belastet werden. Ein Drittel der Kosten trägt der Vermieter, ein Drittel kommt durch Fördermittel. Grundsatz: Die Warmmiete darf durch die Maßnahmen nicht steigen, eine höhere Kaltmiete muss durch niedrigere Heizkosten ausgeglichen werden. Wenn der Umbau bezahlt ist, soll die Modernisierungsumlage enden. Die Grünen erklären, Vermieter würden durch die Modernisierung die Substanz schützen und vom Werterhalt der Immobilie profitieren.

9. Wohnungseigentum:

Neue Einfamilienhaussiedlungen sind nicht gewollt, stattdessen Nachverdichten im Bestand. Die Grünen setzen sich dafür ein, dass eine Umwandlung bestehender Mietshäuser in Eigentumswohnungen konsequent unterbunden wird. Wohnungseigentum soll auf Neubauten begrenzt werden.

10. Steuern:

Die Grünen möchten die Grundsteuer in Richtung einer Bodenwertsteuer weiterentwickeln, die auf Bodennutzung und Flächenversiegelung Bezug nimmt und ihre bodenpolitischen Ziele unterstützt. Sie setzten sich im Bund dafür ein, dass die Grundsteuer nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Sie wollen auch ein anderes Vorgehen bei der Grunderwerbsteuer: Wenn Wohnungskonzerne große Immobilienbestände aufkaufen, soll eine höhere Grunderwerbsteuer fällig werden als bei Privatpersonen, die Wohneigentum erwerben.

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